Die Finanzierung der vollstationären Pflege – ein Überblick

Wenn ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht, gehen damit viele Fragen einher – insbesondere die Finanzierung stellt Betroffene und Angehörige vor Herausforderungen. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.

1. Kostenstruktur im Pflegeheim

Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz – das sogenannte Heimentgelt – setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: 

  • Kosten für Pflege und Betreuung 

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung 

  • Investitionskosten 

Dabei umfassen die Pflege- und Betreuungskosten den vom Pflegegrad abhängigen Pflegesatz sowie die Ausbildungsumlage. 

Die Investitionskosten dienen der Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude. 

Den größten Anteil der Kosten machen die Pflege- und Betreuungsleistungen aus (ca. 60 bis 80 % der Gesamtkosten). Die tatsächliche Höhe der Gesamtkosten variiert je nach Einrichtung und Region, da sich sowohl die Personal- als auch Betriebskosten deutlich unterscheiden können. (1,2

2. Leistungen der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und übernimmt einen pauschalen Anteil der monatlichen Pflegekosten. Der Antrag auf die vollstationäre Pflege ist bei der Pflegekasse zu stellen, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad.

 

Leistungsbeiträge nach § 43 Abs. 2 SGB XI (Stand 2026) 

  • Pflegegrad 1: 131 € monatlich (Menschen mit diesem Pflegegrad werden in der Regel noch nicht vollstationär versorgt) 

  • Pflegegrad 2: 805 € monatlich 

  • Pflegegrad 3: 1.319 € monatlich 

  • Pflegegrad 4: 1.855 € monatlich 

  • Pflegegrad 5: 2.096 € monatlich 

Hier geht’s zum Blogbeitrag: Einen Pflegegrad beantragen 

Da diese Beiträge nicht ausreichen, um die anfallenden Pflegekosten vollständig zu finanzieren, wird der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE) fällig. Dieser muss von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Pflegeheims selbst übernommen werden. 

 

Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI (Stand 2026) 

Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen zusätzlichen individuellen Zuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts: 

  • 15 % im 1. Jahr 

  • 30 % im 2. Jahr (ab 12 Monaten) 

  • 50 % im 3. Jahr (ab 24 Monaten) 

  • 75 % ab dem 4. Jahr (ab 36 Monaten) 

Das heißt der tatsächlich verbleibende Eigenanteil ergibt sich aus dem Heimentgelt abzüglich des Anteils der Pflegekasse und dem Leistungszuschlag. (2,3

3. Eigenanteil 

Neben den anteiligen Pflegekosten sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Versicherten allein zu tragen. Der gesamte Eigenanteil der Heimkosten setzt sich aus folgenden Kostenblöcken zusammen: 

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

  • Unterkunft und Verpflegung 

  • Investitionskosten 

Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Eigenanteil in Deutschland bei rund 3.387 € monatlich (ohne Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI). Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Einrichtung. In Baden-Württemberg betrug der durchschnittliche Eigenanteil im Jahr 2025 3.725 € und gehört damit zu den höchsten Werten im Bundesländervergleich. (1,2,4,5

4. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten 

Für viele Pflegebedürftige stellt der Eigenanteil eine große finanzielle Belastung dar. Je nach Einkommen und Vermögensverhältnissen kommen weitere Unterstützungsmöglichkeiten infrage (2,6):

  • Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege): Das Sozialamt übernimmt die verbleibenden Kosten, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. 

  • Unterstützung durch Angehörige: Angehörige können unterhaltspflichtig sein. Für Kinder trifft dies nur zu, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Für Ehepartner*innen gilt die Unterhaltspflicht grundsätzlich unabhängig von einer Einkommensgrenze. 

  • Private Zusatzversicherungen: Diese können helfen, die Finanzierungslücke zu reduzieren.

5. Zukunft der Pflegefinanzierung 

Die Finanzierung der stationären Pflege steht seit Jahren im Fokus wissenschaftlicher und politischer Debatten. Zentrale Herausforderungen sind insbesondere die steigenden Eigenanteile, regionale Kostenunterschiede sowie die langfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit angesichts des demografischen Wandels. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Reformansätze diskutiert, zum Beispiel eine stärkere Steuerfinanzierung oder die Weiterentwicklung zu einer solidarischen Bürgerversicherung. (7,8

6. Praktische Tipps für Betroffene 
  • Frühzeitig informieren und planen 

  • Pflegeberatung in Anspruch nehmen (kostenfrei über Pflegekassen und Pflegestützpunkte) 

  • Zusatzvorsorge abschließen 

Über den Pflegestützpunkt Ortenaukreis können sich Ratsuchende wohnortnah beraten lassen: Pflegestützpunkt Ortenaukreis / Landkreis Ortenaukreis. Die Beratung wird an fünf Standorten angeboten: Offenburg, Achern-Renchtal, Kehl, Kinzigtal, Lahr. 

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