
Die Pflegebegutachtung
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt haben, findet in der Regel eine Pflegebegutachtung zur Feststellung des Pflegegrads statt.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Termin der Begutachtung - den Ablauf der Begutachtung, die Kriterien, an denen sich der Gutachter orientiert, sowie hilfreiche Tipps zur Vorbereitung auf den Termin.
Was ist eine Pflegebegutachtung?
Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, beauftragt die Pflegekasse den medizinischen Dienst oder Medicproof (bei Privatversicherten), eine Pflegebegutachtung durchzuführen.
Die Begutachtung soll dazu dienen, die Pflegebedürftigkeit einer Person festzustellen. Es geht darum herauszufinden, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist und in welchen Bereichen Hilfe gebraucht wird. Anhand eines einheitlichen Verfahrens wird dann der Pflegegrad der betroffenen Person festgestellt. (1)
Wie läuft die Begutachtung ab?
Bei den Gutachtern und Gutachterinnen des medizinischen Diensts handelt es sich um speziell geschulte Ärzte oder Pflegefachkräfte. Der Gutachter setzt sich mit Ihnen in Verbindung und teilt ihnen rechtzeitig den Termin zur Begutachtung mit.
Das persönliche Gespräch mit dem Gutachter ist,
Bei Ihnen zu Hause
Per Telefon (Nicht bei erstmaliger Begutachtung möglich)
Oder per Videotelefonat (Nicht bei erstmaliger Begutachtung möglich)
möglich und kann ungefähr 1 Stunde dauern.
In dem Gespräch werden verschiedene Fragen gestellt, um einen Eindruck von dem Pflegebedarf zu erhalten. Zusätzlich wird während des Termins geprüft, ob gewisse Hilfsmittel helfen könnten, die Einschränkungen zu verringern. Wenn das der Fall ist, kann der Gutachter Empfehlungen zu einem Hilfsmittel (zum Beispiel ein Rollator) aussprechen und es der Pflegekasse weiterleiten. (2)
Um einen Pflegegrad bestimmen zu können schaut sich der Gutachter folgende 6 Lebensbereiche an.
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung:
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (3)
Für jeden Bereich werden Punkte verteilt, abhängig davon wie viel Hilfe sie brauchen.
Aber: Nicht alle Bereiche sind gleich wichtig. Manche Bereiche zählen mehr, manche weniger. Die Punkte fließen also unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung.
Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann die Einordnung in die Pflegegrade.
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Gesamtpunkte (4)
Nach der Begutachtung schlägt der Gutachter einen Pflegegrad vor. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft jedoch die zuständige Pflegekasse. Der Bescheid wird Ihnen dann anschließend schriftlich zugeschickt. (5)
Vorbereitung auf die Begutachtung
Damit die Pflegebegutachtung möglichst entspannt und reibungslos verläuft, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld für den Termin ein wenig vorzubereiten. So können Sie gezielt und ohne Hektik ansprechen, wobei im Alltag Unterstützung gebraucht wird.
Die untenstehende Checkliste kann Ihnen bei der Vorbereitung helfen.
Checkliste
Beteiligte Personen:
Die Person, die Sie hauptsächlich pflegt, informieren und um Teilnahme am Termin bitten. Sie kann zusätzlich wichtige Informationen einbringen
Wenn Sie kein oder wenig Deutsch sprechen eine Person mitnehmen, die für Sie übersetzt.
Melden Sie sich bei der Pflegekasse, wenn eine Übersetzung in Gebärdensprache gebraucht wird
Überlegungen vor dem Termin:
Bei welchen Aufgaben im Alltag fühlen Sie sich sicher und selbständig?
Bei welchen Aufgaben im Alltag haben Sie Schwierigkeiten und brauchen Unterstützung?
Was funktioniert nicht mehr alleine?
Machen Sie sich dazu ein paar Notizen!
Unterlagen bereitlegen (wenn vorhanden):
Pflegedokumentationen des Pflegediensts
Ihren Medikamentenplan (In diesem Plan stehen alle Medikamente, die Sie einnehmen sollen)
Ärzte- und Krankenhausberichte (Entlassungsberichte) (2)
Während dem Gespräch: Antworten Sie auf die Fragen des Gutachters immer ehrlich und zeigen Sie Ihren Alltag so, wie er tatsächlich ist. Es ist wichtig nichts zu verharmlosen oder zu übertreiben!
(1) AOK (2025): Pflegebegutachtung: Bewertung durch den Medizinischen Dienst. Das ist eine Pflegebegutachtung (Zugriff am 03.12.25)
(2) Medizinischer Dienst (2025): Informationen zur Pflegebegutachtung (Zugriff am 04.12.25)
(3) Bundesministerium der Justiz (1994): §14 Abs.2 SGB XI. Begriff der Pflegebedürftigkeit. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Zugriff am 04.12.25)
(4) Bundesministerium der Justiz (1994): §15 Abs.3 SGB XI. Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Zugriff am 04.12.25)
(5) Greif, Birgit (2025): Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade. Alle Ansprüche kennen und ausschöpfen, den Gutachtertermin vorbereiten. Checkliste, Beispiele, Übersichten. Regensburg: Walhalla Fachverlag, S.25-27 (Zugriff am 04.12.25)
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