Einen Pflegegrad beantragen

Wenn Sie im Alltag zunehmend Unterstützung benötigen, etwa beim Gehen, bei der Körperpflege oder beim Haushalt und gewisse Dinge schwerer fallen als früher, können womöglich die Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Was ein Pflegegrad ist, wie man den Antrag für einen Pflegegrad stellt und was genau nach der Antragstellung passiert, wird in diesem Beitrag Schritt für Schritt erklärt.

Was ist ein Pflegegrad?  

Ein Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person beeinträchtigt sind. Er zeigt, in welchem Umfang Unterstützung im Alltag benötigt wird und beschreibt, wie stark pflegebedürftig eine Person ist. (1)

Die Einordnung in ein Pflegegrad erfolgt durch die Pflegebegutachtung.

 

Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit unterscheidet die Pflegeversicherung folgende fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Unterstützung im Alltag wird hin und wieder benötigt, etwa bei der Haushaltsführung  

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung  

Regelmäßige Unterstützung bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung nötig  

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung  

Häufig mehrmals täglich Unterstützung bei Selbstversorgung nötig  

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung  

Wesentlich auf fremde Hilfe angewiesen, eingeschränkt mobil und können  kaum Alltagsversorgung eigenständig durchführen. Fast rund um die Uhr Unterstützung  

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Immobil und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen

   Mit steigender Einschränkung der Selbstständigkeit erhöht sich auch der Pflegegrad(2)

Wofür benötigt man überhaupt einen Pflegegrad?  

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Pflegegrad notwendig. Liegt ein Pflegegrad vor, kann die pflegebedürftige Person beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder beides erhalten. Dieser Schritt ist die Grundlage, um Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten. Ohne einen Pflegegrad besteht also keinen Anspruch auf die Leistungen. (3)  

Schritt für Schritt Pflegegrad beantragen  

Der Erstantrag:   

Der Erstantrag wird gestellt, wenn die betroffene Person bisher keinen Pflegegrad besitzt und erstmals Hilfe im Alltag benötigt. (4)  

Die Höherstufung:  

Eine Höherstufung wird beantragt, wenn ein bereits vorhandener Pflegegrad angehoben werden soll. Sie ist notwendig, sobald der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zu dem passt, was tatsächlich an Unterstützung gebraucht wird. (2)

Erstantrag  

1. Informaler Antrag stellen:  

  • Stellen Sie den Antrag bei ihrer Pflegekasse per Telefon, Mail, Fax oder Brief  

  • Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Sie können sich also an ihre Krankenkasse wenden.  

  • Den Antrag schriftlich zu stellen ist zu empfehlen, damit Sie einen Nachweis über das Datum des Antrags haben. Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gilt nämlich ab dem Antragsdatum  

Oftmals gibt es direkt auf der Internetseite der Pflegekassen auch Antragsformulare, die Sie verwenden können. Ein formloser Antrag reicht aber aus.  

    Beispiel für einen formlosen Antrag:  

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    hiermit beantrage ich erstmalig Leistungen aus der Pflegeversicherung. 

    Mit freundlichen Grüßen….  

2. Offizielle Antragsformulare ausfüllen  

  • Die Pflegekasse sendet anschließend offizielle Antragsformulare zu, um weitere Angaben zur persönlichen Pflegesituation zu erhalten  

  • Antrag ausfüllen, persönlich unterschreiben und zurückschicken  

  • Wenn die betroffene Person nicht selbst in der Lage ist zu unterschreiben, kann auch die bevollmächtigte Person den Antrag unterschreiben  

3. Begutachtungstermin  

  • Nachdem die Pflegekasse alle wichtigen Informationen von Ihnen erhalten hat, findet die Pflegebegutachtung statt.  

  • Die Pflegekasse beauftragt dafür den medizinischen Dienst oder z.B. Medicproof (bei Privatversicherten). Diese nehmen dann den Kontakt zu Ihnen auf und teilen den Termin zur Begutachtung rechtzeitig mit   

  

Ausführlichere Informationen über die Begutachtung finden Sie unter dem Beitrag „die Pflegebegutachtung“ 

  

4. Bescheid Pflegegrad  

  • Nach der Begutachtung schlägt der Gutachter einen Pflegegrad vor und leitet es der Pflegekasse weiter   

  • Die Pflegekasse trifft die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad. Der Bescheid wird Ihnen dann schriftlich zugeschickt.  

Option 1: Sie erhalten einen Pflegegrad  

Option 2: Sie erhalten keinen Pflegegrad und die Pflegekasse lehnt den Antrag auf Pflegeleistungen ab  

 

5. Widerspruch   

  • Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen (4)  

Die Höherstufung  

Bei der Höherstufung ist das Verfahren fast gleich. Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrads. Eine erneute Begutachtung findet statt und der Pflegegrad wird abhängig von dem Ergebnis der Begutachtung angepasst. (2)  

Kontakt

Bild der Pflegedienstleitung der Ambulanten Pflege in Offenburg

Bianka Hasani

Stellvertretende Pflegedienstleitung

 0781 475 160

   E-Mail schreiben

(1) Gesund.bund (2025):  Pflegegrade im Überblick (Zugriff am 05.12.25)  

(2) AOK (2025):  Leistungen, Höherstufung, Widerspruch (Zugriff am: 05.12.25)  

(3) Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2025): Antragsverfahren. Antragstellung  

(Zugriff am 09.12.25)  

(4) Greif, Birgit (2025): Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade. Alle Ansprüche kennen und ausschöpfen, den Gutachtertermin vorbereiten. Checkliste, Beispiele, Übersichten. Regensburg:  Walhalla Fachverlag, S. 15-27 (Zugriff am 02.12.25)  

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