
Einen Pflegegrad beantragen
Wenn Sie im Alltag zunehmend Unterstützung benötigen, etwa beim Gehen, bei der Körperpflege oder beim Haushalt und gewisse Dinge schwerer fallen als früher, können womöglich die Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen.
Was ein Pflegegrad ist, wie man den Antrag für einen Pflegegrad stellt und was genau nach der Antragstellung passiert, wird in diesem Beitrag Schritt für Schritt erklärt.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person beeinträchtigt sind. Er zeigt, in welchem Umfang Unterstützung im Alltag benötigt wird und beschreibt, wie stark pflegebedürftig eine Person ist. (1)
Die Einordnung in ein Pflegegrad erfolgt durch die Pflegebegutachtung.
Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit unterscheidet die Pflegeversicherung folgende fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Unterstützung im Alltag wird hin und wieder benötigt, etwa bei der Haushaltsführung
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
Regelmäßige Unterstützung bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung nötig
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
Häufig mehrmals täglich Unterstützung bei Selbstversorgung nötig
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
Wesentlich auf fremde Hilfe angewiesen, eingeschränkt mobil und können kaum Alltagsversorgung eigenständig durchführen. Fast rund um die Uhr Unterstützung
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Immobil und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen
Mit steigender Einschränkung der Selbstständigkeit erhöht sich auch der Pflegegrad (2)
Wofür benötigt man überhaupt einen Pflegegrad?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Pflegegrad notwendig. Liegt ein Pflegegrad vor, kann die pflegebedürftige Person beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder beides erhalten. Dieser Schritt ist die Grundlage, um Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten. Ohne einen Pflegegrad besteht also keinen Anspruch auf die Leistungen. (3)
Schritt für Schritt Pflegegrad beantragen
Der Erstantrag:
Der Erstantrag wird gestellt, wenn die betroffene Person bisher keinen Pflegegrad besitzt und erstmals Hilfe im Alltag benötigt. (4)
Die Höherstufung:
Eine Höherstufung wird beantragt, wenn ein bereits vorhandener Pflegegrad angehoben werden soll. Sie ist notwendig, sobald der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zu dem passt, was tatsächlich an Unterstützung gebraucht wird. (2)
Erstantrag
1. Informaler Antrag stellen:
Stellen Sie den Antrag bei ihrer Pflegekasse per Telefon, Mail, Fax oder Brief
Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Sie können sich also an ihre Krankenkasse wenden.
Den Antrag schriftlich zu stellen ist zu empfehlen, damit Sie einen Nachweis über das Datum des Antrags haben. Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gilt nämlich ab dem Antragsdatum
Oftmals gibt es direkt auf der Internetseite der Pflegekassen auch Antragsformulare, die Sie verwenden können. Ein formloser Antrag reicht aber aus.
Beispiel für einen formlosen Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich erstmalig Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Mit freundlichen Grüßen….
2. Offizielle Antragsformulare ausfüllen
Die Pflegekasse sendet anschließend offizielle Antragsformulare zu, um weitere Angaben zur persönlichen Pflegesituation zu erhalten
Antrag ausfüllen, persönlich unterschreiben und zurückschicken
Wenn die betroffene Person nicht selbst in der Lage ist zu unterschreiben, kann auch die bevollmächtigte Person den Antrag unterschreiben
3. Begutachtungstermin
Nachdem die Pflegekasse alle wichtigen Informationen von Ihnen erhalten hat, findet die Pflegebegutachtung statt.
Die Pflegekasse beauftragt dafür den medizinischen Dienst oder z.B. Medicproof (bei Privatversicherten). Diese nehmen dann den Kontakt zu Ihnen auf und teilen den Termin zur Begutachtung rechtzeitig mit
Ausführlichere Informationen über die Begutachtung finden Sie unter dem Beitrag „die Pflegebegutachtung“
4. Bescheid Pflegegrad
Nach der Begutachtung schlägt der Gutachter einen Pflegegrad vor und leitet es der Pflegekasse weiter
Die Pflegekasse trifft die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad. Der Bescheid wird Ihnen dann schriftlich zugeschickt.
Option 1: Sie erhalten einen Pflegegrad
Option 2: Sie erhalten keinen Pflegegrad und die Pflegekasse lehnt den Antrag auf Pflegeleistungen ab
5. Widerspruch
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen (4)
Die Höherstufung
Bei der Höherstufung ist das Verfahren fast gleich. Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrads. Eine erneute Begutachtung findet statt und der Pflegegrad wird abhängig von dem Ergebnis der Begutachtung angepasst. (2)
Kontakt
(1) Gesund.bund (2025): Pflegegrade im Überblick (Zugriff am 05.12.25)
(2) AOK (2025): Leistungen, Höherstufung, Widerspruch (Zugriff am: 05.12.25)
(3) Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2025): Antragsverfahren. Antragstellung
(Zugriff am 09.12.25)
(4) Greif, Birgit (2025): Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade. Alle Ansprüche kennen und ausschöpfen, den Gutachtertermin vorbereiten. Checkliste, Beispiele, Übersichten. Regensburg: Walhalla Fachverlag, S. 15-27 (Zugriff am 02.12.25)
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